Generell können derzeit Beschäftigte durch das WeGebAU-Programm gefördert werden, die älter oder gering qualifiziert sind. Zur Förderung über WeGebAU müssen laut Arbeitsagentur folgende Kriterien erfüllt sein:
Qualifizierte ältere Arbeitnehmer
Fördervoraussetzungen:
Ab dem 45. Lebensjahr Mit anerkanntem Berufsabschluss
Betrieb mit weniger als 250 Mitarbeitern
Förderinstrumente:
Weiterbildungskosten nach § 417 SGB III
Gering qualifizierte Arbeitnehmer
Fördervoraussetzungen:
Ohne anerkannten Berufsabschluss oder mehr als vier Jahre in an- oder ungelernter Tätigkeit
Unter 45 Jahre
Förderinstrumente:
Weiterbildungskosten nach § 77 Abs. 2 SGB III Arbeitsentgeltzuschuss nach § 235c SGB III
Gering qualifizierte ältere Arbeitnehmer
Fördervoraussetzungen:
Ab dem 45. Lebensjahr Ohne anerkannten Berufsabschluss oder mehr als vier Jahre in an- oder ungelernter Tätigkeit
Betrieb mit weniger als 250 Mitarbeitern
Förderinstrumente:
Weiterbildungskosten nach § 417 SGB III Arbeitsentgeltzuschuss nach § 235c SGB III
Zusätzliche Kriterien für eine Förderung über WeGebAU
Der Arbeitnehmer wird für die Teilnahme an der Weiterbildung von der Arbeit freigestellt und hat weiterhin Anspruch auf Arbeitsentgelt. Die Weiterbildung findet während betriebsüblicher Arbeitszeiten statt.
Sowohl der Bildungsträger als auch die Maßnahme sind durch eine fachkundige Stelle für die Weiterbildungsförderung zugelassen, d.h. zertifiziert.
Die Weiterbildung erhöht die Kompetenz des Mitarbeitersfür den allgemeinen Arbeitsmarkt.